TECHNISCHE PRODUKTIONSVORSCHAU / ÖFFENTLICHER START AUSSTEHEND / RECHTLICHER ARBEITSENTWURF
RECHTLICHES
Österreich / EU — B2B-first Arbeitsentwurf für einen zukünftigen öffentlichen WAKE402-Start.
Dieses öffentliche Legal-Paket ist ein Arbeitsentwurf. Es ist keine Rechtsberatung und keine Mainnet-Launch-Autorisierung.
Empfohlenes Launch-Modell: kleiner, verifizierter B2B-Start. Eine bloße Kennzeichnung als „nur für Unternehmen“ reicht nach dem zugrunde liegenden Arbeitsentwurf nicht; tatsächliche Business-Verifikation und nachweisbare Terms-Annahme vor Zahlung sind als Launch-Anforderungen vorgesehen, aber derzeit nicht implementiert.
Produkt- und Legal-Kernposition
- Genau ein zukünftiger HTTPS-POST-Callback pro Wake.
- 0.002 USDC pro Wake; keine Abonnements.
- Base Mainnet im geplanten Produktionsbetrieb; Base Sepolia für Tests.
- At-least-once Zustellung; verspätete, fehlgeschlagene oder doppelte Callbacks sind möglich.
- Keine sekundengenaue Timing-Garantie und kein Availability-SLA.
- WAKE402 autorisiert keine Downstream-Aktion und steuert keinen Kunden-Agenten.
Offene Pflichtfelder / Launch-Gates
[PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION]
Insbesondere Rechtsform, rechtlicher Betreibername, Geschäftsanschrift, exakter Gewerbewortlaut, UID/GISA/Firmenbuch soweit anwendbar, zuständige Kammer/Fachgruppe, Behörde, öffentliche Kontaktadressen, Haftungscap, Versicherungsentscheidung, Terms-Wirksamkeitsdatum, Business-Verifikationsmethode und steuerliches/Invoice-Modell sind nicht final bestätigt.