RECHTLICHES

Österreich / EU — B2B-first Arbeitsentwurf für einen zukünftigen öffentlichen WAKE402-Start.

Dieses öffentliche Legal-Paket ist ein Arbeitsentwurf. Es ist keine Rechtsberatung und keine Mainnet-Launch-Autorisierung.

Empfohlenes Launch-Modell: kleiner, verifizierter B2B-Start. Eine bloße Kennzeichnung als „nur für Unternehmen“ reicht nach dem zugrunde liegenden Arbeitsentwurf nicht; tatsächliche Business-Verifikation und nachweisbare Terms-Annahme vor Zahlung sind als Launch-Anforderungen vorgesehen, aber derzeit nicht implementiert.

Produkt- und Legal-Kernposition

Offene Pflichtfelder / Launch-Gates

[PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION]

Insbesondere Rechtsform, rechtlicher Betreibername, Geschäftsanschrift, exakter Gewerbewortlaut, UID/GISA/Firmenbuch soweit anwendbar, zuständige Kammer/Fachgruppe, Behörde, öffentliche Kontaktadressen, Haftungscap, Versicherungsentscheidung, Terms-Wirksamkeitsdatum, Business-Verifikationsmethode und steuerliches/Invoice-Modell sind nicht final bestätigt.