AGB / TERMS — ENTWURF

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Terms 2026-08-v1 — deutscher Arbeitsentwurf für ein B2B-only WAKE402-Launch-Modell. Dieser Entwurf ist noch nicht wirksam; Terms-Annahme vor Zahlung ist technisch noch nicht implementiert.

1. Geltungsbereich und ausschließliche geschäftliche Nutzung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die geschäftliche Nutzung von WAKE402, einem Scheduling- und HTTPS-Callback-Infrastrukturdienst, betrieben von [PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION] („WAKE402“, „wir“, „uns“). WAKE402 richtet sich ausschließlich an Kunden, die zu unternehmerischen oder beruflichen Zwecken handeln. Verbraucher sind nicht zum Erwerb oder zur Nutzung des Dienstes berechtigt. Mit Abgabe eines bezahlten Requests bestätigt der Kunde, als Unternehmen zu handeln, den Dienst im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zu nutzen und dass die Person, Software, Wallet oder der Agent, der den Request absendet, befugt ist, den Kunden zu binden.

2. Leistungsbeschreibung

Für jeden erfolgreich erworbenen Wake stellt WAKE402 Scheduling-Infrastruktur für genau einen zukünftigen HTTPS-Callback bereit. Der Callback ist ein fixer POST, der von WAKE402 erzeugt wird. WAKE402 betreibt, kontrolliert, überwacht oder steuert keine autonomen Agenten, Wallets, Anwendungen oder Downstream-Systeme des Kunden. Ein Wake ist ausschließlich ein Benachrichtigungs-/Scheduling-Ereignis und keine Autorisierung oder Anweisung für eine nachgelagerte Handlung.

3. Vertragsschluss

Vor der Zahlung stellt WAKE402 diese AGB, die aktuelle AGB-Version, Preis, Zahlungsnetzwerk, Liefersemantik und wesentliche Leistungsbeschränkungen elektronisch zur Verfügung. Der Kunde muss die geforderte Business-Bestätigung abgeben und die ausgewiesene AGB-Version annehmen, bevor der bezahlte Request übermittelt wird. Der Vertrag über einen Wake kommt zustande, wenn WAKE402 einen gültigen bezahlten Request annimmt und den Leistungszustand elektronisch bestätigt, vorbehaltlich der unten beschriebenen Zahlungs- und Recovery-Regeln.

Entwurfshinweis: Der genaue Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss rechtlich bestätigt und mit der final implementierten x402-/Payment-/Scheduling-State-Machine exakt abgeglichen werden. Business-Verifikation und Terms-Annahme sind derzeit nicht implementiert.

4. Preis und Zahlung

Der Preis für genau einen Wake beträgt 0.002 USDC auf Base Mainnet, dem für den Produktionsdienst vorgesehenen Zahlungsnetzwerk. Eine Zahlung erwirbt einen Wake. Es gibt keine Abonnements und keine gespeicherten Service-Guthaben. Blockchain-Transaktionen können irreversibel sein. Der Kunde trägt selbst Gebühren oder Kosten seiner Wallet, des Netzwerks oder Dritter. WAKE402 benötigt und verwahrt keinen privaten Schlüssel des Kunden.

5. Timing und Liefersemantik

WAKE402 plant einen Callback für oder kurz nach dem angeforderten Zeitpunkt. WAKE402 garantiert keine Ausführung zu einer exakten Sekunde oder innerhalb einer bestimmten Latenz. Die Zustellung erfolgt at-least-once. Ein Callback kann verspätet eintreffen, fehlschlagen oder mehrfach zugestellt werden. Der Kunde muss Wake-ID / Idempotency-Key verwenden, um seine Verarbeitung idempotent und sicher auszugestalten.

6. Verantwortung des Kunden für Downstream-Systeme

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Konfiguration, Berechtigungen, Handlungen und Folgen seiner Agenten und Downstream-Systeme. WAKE402 autorisiert, genehmigt oder verantwortet keine Transaktion, keinen Kauf, Verkauf, Transfer, Smart-Contract-Aufruf, API-Call, keine physische Aktion und keine sonstige Tätigkeit, die Systeme des Kunden nach einem Callback ausführen. Der Kunde muss unabhängige Autorisierungs-, Sicherheits- und Risikokontrollen implementieren, die zu seinem Anwendungsfall passen.

7. Verbotene Hochrisiko-Abhängigkeit

Der Kunde darf WAKE402 nicht als alleinige Steuerung, Autorisierung, Notfallfunktion oder Sicherheitsfunktion für medizinische, lebenswichtige, Notfall-, Industrie-, Transport-, Waffen-, kritische Infrastruktur- oder sonstige Hochrisiko-Systeme verwenden, bei denen verspätete, fehlgeschlagene oder mehrfache Zustellung vernünftigerweise Tod, Personenschäden oder erhebliche körperliche oder finanzielle Schäden verursachen könnte. WAKE402 darf nicht alleiniger Trigger für irreversible Hochwert-Transaktionen oder andere Hochrisiko-Handlungen sein.

8. Autorisierung des Callback-Endpunkts

Der Kunde sichert zu, berechtigt zu sein, WAKE402 Callbacks an jeden eingereichten Callback-Endpunkt senden zu lassen. Er darf keine Endpunkte einreichen, die er nicht besitzt oder zu deren Nutzung er keine Erlaubnis hat. Callback-URLs dürfen keine Passwörter, Authentifizierungstokens, Secrets oder unnötigen personenbezogenen Daten enthalten.

9. Infrastruktur Dritter

Der Dienst hängt von Infrastruktur Dritter ab, darunter Cloud-Infrastruktur, Internetverbindungen, Blockchain-Netzwerke, RPC-Anbieter und Payment-/Facilitation-Dienste. WAKE402 kontrolliert diese Dritten nicht und garantiert keinen unterbrechungsfreien Betrieb ihrer Infrastruktur. Zwingende gesetzliche Haftung wird dadurch nicht ausgeschlossen.

10. Zahlungs-/Scheduling-Fehler und Recovery

Ist der Zahlungsstatus unbestimmt, kann WAKE402 verlangen, dass derselbe Request und dieselbe Autorisierung erneut übermittelt werden, während verfügbare Settlement-Evidenz abgeglichen wird. Ist eine Zahlung nachweislich settled, der Wake kann aber zunächst nicht geplant werden, darf WAKE402 Recovery und erneute Leistungserbringung versuchen. WAKE402 wird einen Wake nicht absichtlich als geplant darstellen, solange der erforderliche beständige Leistungszustand nicht hergestellt wurde.

11. Verfügbarkeit und Änderungen

Sofern WAKE402 nicht ausdrücklich ein separates schriftliches Service-Level-Agreement abschließt, besteht kein Availability- oder Latenz-SLA. Wartung, Provider-Ausfälle, Protokolländerungen, Sicherheitsvorfälle oder höhere Gewalt können die Verfügbarkeit beeinflussen. Vergangene Delivery-Statistiken stellen keine Garantie zukünftiger Leistung dar.

12. Sicherheitsobliegenheiten des Kunden

Der Kunde muss Wallets, Signierschlüssel, Systeme und Callback-Endpunkte schützen, WAKE402-Zahlungsanforderungen vor der Signatur prüfen, doppelte Callbacks idempotent behandeln und unabhängige Schutzmaßnahmen entsprechend den Rechten seiner Agenten vorhalten. Bei Kenntnis eines wesentlichen Sicherheitsproblems im Zusammenhang mit dem Dienst muss der Kunde die Nutzung unverzüglich stoppen und WAKE402 informieren. Öffentliche Security-Kontaktdaten sind noch nicht final festgelegt: [PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION].

13. Acceptable Use Policy

Der Kunde muss die jeweils veröffentlichte WAKE402 Acceptable Use Policy unter /de/acceptable-use einhalten. Ein wesentlicher Verstoß kann zur Ablehnung oder Einschränkung weiterer Requests führen, soweit technisch und rechtlich zulässig.

14. Geistiges Eigentum

WAKE402 und seine Dokumentation können durch Immaterialgüterrechte geschützt sein. Diese AGB gewähren nur das beschränkte Recht, den Dienst wie angeboten zu nutzen. Der Kunde behält seine Rechte an eigenen Systemen und Daten. Marken- oder Brandingrechte werden nur gewährt, soweit ausdrücklich erlaubt.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in den WAKE402 Datenschutzhinweisen unter /de/privacy beschrieben. Der Kunde darf keine für den Dienst unnötigen personenbezogenen Daten übermitteln und muss eine geeignete Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten haben, die in Callback-Endpunkten oder anderweitig an WAKE402 übermittelt werden.

16. Haftung

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, haftet WAKE402 nicht für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten, Personenschäden und jede andere gesetzlich nicht ausschließbare oder nicht beschränkbare Haftung bleibt unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet WAKE402 nicht für mittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, entgangene Chancen, Trading-Verluste oder Schäden aus Entscheidungen oder Handlungen von Agenten oder Downstream-Systemen des Kunden.

Entwurfshinweis: Österreichische B2B-Haftungsausschlüsse und Caps sind einzelfallabhängig. Diese Klausel darf nicht ohne rechtliche Prüfung ausgeweitet werden.

17. Haftungshöchstbetrag

Soweit eine Haftung gesetzlich begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden kann, darf die gesamte Haftung von WAKE402 aus oder im Zusammenhang mit dem Dienst den noch festzulegenden Haftungshöchstbetrag nicht überschreiten: [PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION].

Entwurfshinweis: Haftungscap erst nach Festlegung von Rechtsform und Versicherungsdeckung bestimmen.

18. Freistellung

Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde WAKE402 von Ansprüchen Dritter, Verlusten und angemessenen Kosten frei, die aus rechtswidriger Nutzung des Dienstes durch den Kunden, fehlender Berechtigung für einen Callback-Endpunkt, Verstoß gegen die Acceptable Use Policy oder Handlungen seiner Agenten/Downstream-Systeme entstehen. Diese Klausel verpflichtet nicht zur Freistellung für WAKE402-Verhalten, dessen Haftung gesetzlich nicht auf den Kunden verlagert werden kann.

19. Sperre und Ablehnung

WAKE402 darf Requests ablehnen oder weitere Nutzung einschränken, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um Sicherheit zu schützen, Gesetze einzuhalten, Missbrauch zu verhindern, Provider-Beschränkungen zu beachten oder B2B-/AUP-Anforderungen durchzusetzen. Eine solche Maßnahme ändert nicht den Status einer bereits nachweislich settled Zahlung; Recovery-Pflichten bleiben dem Leistungsdesign und anwendbarem Recht unterworfen.

20. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Wakes, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Jede final veröffentlichte AGB-Version soll ein Wirksamkeitsdatum, eine unveränderliche URL und einen kryptografischen Digest besitzen. Die für einen Wake angenommene Version bleibt Vertragsnachweis für diese Transaktion.

Für diesen Arbeitsentwurf gilt ausdrücklich: effective_at = null, sha256 = null. Es wird kein finaler Terms-Hash vorgetäuscht.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Soweit für B2B-Verträge gesetzlich zulässig, sind die sachlich zuständigen Gerichte am [PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION] ausschließlich zuständig. Rechtsform, Standort und Zielmärkte müssen vor Finalisierung rechtlich bestätigt werden.

22. Kontakt

Rechtliche und vertragliche Mitteilungen: [PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION]. Betreiberidentität und Pflichtangaben sind in der Impressum-Arbeitsvorlage sichtbar, aber noch nicht final ausgefüllt.