DATENSCHUTZHINWEISE — ENTWURF

Dieser Datenschutzhinweis muss vor einer finalen Veröffentlichung mit den tatsächlichen Produktions-Providern, Logging-Einstellungen, Subprozessoren und technisch umgesetzten Lösch-/Retention-Pfaden abgeglichen werden.

1. Verantwortlicher

[PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION] ist als Verantwortlicher für personenbezogene Daten vorgesehen, die unmittelbar für den WAKE402-Dienst verarbeitet werden, soweit ein Dritter nicht für eigene Zwecke selbst Verantwortlicher ist. Rechtlicher Name, Geschäftsanschrift und Privacy-E-Mail sind noch offen.

2. Verarbeitete Daten

Abhängig von Request und Produktionskonfiguration kann WAKE402 verarbeiten: Wake-ID; Callback-URL und Hostname; angeforderte und tatsächliche Scheduling-/Delivery-Zeitpunkte; Delivery-Status und Fehlerklasse; x402 Payment Identifier; Request Fingerprint; öffentliche Payer-Wallet-Adresse; öffentlichen Blockchain-Transaktionshash; Zahlungsnetzwerk; öffentliche Settlement-Metadaten sowie technische Request-/Security-Metadaten, die durch Anwendung oder Infrastrukturprovider verarbeitet werden.

Business-Verifikations-/Attestierungsdaten und Terms-Version/-Annahmebelege sind für das empfohlene künftige B2B-Modell vorgesehen, aber Business-Verifikation und Terms-Annahme sind derzeit nicht implementiert. WAKE402 benötigt keinen privaten Schlüssel des Verkäufers oder Kunden.

3. Zwecke

Daten können verarbeitet werden, um den Dienst bereitzustellen und abzusichern, Zahlungen zu validieren und abzugleichen, Wakes zu erstellen, wiederherzustellen und auszuliefern, Missbrauch zu verhindern, Incidents zu diagnostizieren, künftig eine Vertragsannahme nachzuweisen, rechtliche Anfragen zu beantworten und steuerliche, buchhalterische oder andere gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

4. Rechtsgrundlagen

Je nach Verarbeitung kommen insbesondere Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), gesetzliche Verpflichtungen (lit. c) und berechtigte Interessen an Dienstsicherheit, Missbrauchsverhinderung und Rechtsverteidigung (lit. f) als Arbeitsannahmen in Betracht. Soweit eine andere Rechtsgrundlage erforderlich ist, muss sie vor Beginn der betreffenden Verarbeitung bestimmt werden. Rechtliche Bestätigung bleibt ausständig.

5. Empfänger und Infrastruktur

Daten können durch zur Bereitstellung erforderliche Infrastruktur- und Dienstanbieter verarbeitet werden, etwa Cloud-/Hosting-Anbieter, Blockchain-/Payment-/Facilitation-Infrastruktur und den konfigurierten RPC-Anbieter. Öffentliche Blockchain-Daten sind naturgemäß für Dritte sichtbar. Der vom Kunden bestimmte Callback-Endpunkt erhält den fixen Callback-Body. Die endgültige Liste der Auftragsverarbeiter/Subprozessoren und Transfermechanismen muss der tatsächlichen Produktionskonfiguration entsprechen und ist noch nicht finalisiert.

6. Blockchain-Transparenz und Permanenz

Öffentliche Wallet-Adressen und Transaktionsdaten auf Base sind Teil eines öffentlichen Blockchain-Systems. WAKE402 kann Informationen, die bereits unabhängig auf der öffentlichen Base-Blockchain veröffentlicht und repliziert wurden, nicht löschen. Das beseitigt nicht die Pflichten von WAKE402 für Kopien oder Metadaten in Systemen unter eigener Kontrolle.

7. Aufbewahrung

Der Legal-Pack-Entwurf schlägt begrenzte Aufbewahrungsklassen vor, unter anderem 30–90 Tage für Callback-/Delivery-Diagnose und Security-Logs sowie längere Fristen für rechtlich erforderliche Vertrags-, Steuer- oder Buchhaltungsnachweise. Dieses Retention-Schema ist derzeit nicht vollständig technisch implementiert oder finalisiert. Es wird daher keine technische Löschung behauptet, die der aktuelle Quellcode nicht belegt. Vor LEGAL_READY müssen tatsächliche D1-/Provider-/Logging- und Löschpfade mit dem veröffentlichten Schema abgeglichen werden.

8. Internationale Übermittlungen

Einige Dienstanbieter können Daten außerhalb des EWR verarbeiten. Soweit solche Übermittlungen stattfinden, sind die nach anwendbarem Datenschutzrecht erforderlichen Transfermechanismen und vertraglichen Garantien zu verwenden. Die finale Erklärung muss die tatsächliche Produktionsprovider-Konfiguration benennen.

9. Rechte

Soweit die DSGVO anwendbar ist, können betroffene Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit haben. Privacy-Kontakt und zuständige Betreiberangaben sind noch offen: [PENDING OPERATOR / LEGAL CONFIRMATION]. Eine Löschung öffentlich replizierter Blockchain-Daten kann WAKE402 nicht versprechen.

10. Sicherheit

Der Entwurf sieht technische und organisatorische Maßnahmen wie Datenminimierung, Secret-Trennung, Zugriffskontrollen, Validierung der Callback-Ziele und Security-Tests vor. Ein finaler Retention-/Löschprozess ist noch nicht vollständig umgesetzt/finalisiert. Kein Internetdienst kann absolute Sicherheit garantieren.

11. Cookies und Analytics

Für den initialen WAKE402-Dienst sind derzeit keine Marketing-Cookies, Werbetracker oder Drittanbieter-Werbeanalytics vorgesehen. Werden später Tracking-Technologien eingeführt, müssen diese Hinweise und ein gegebenenfalls erforderlicher Consent-Mechanismus vor Nutzung aktualisiert werden.

12. Änderungen

Wesentliche Änderungen finaler Datenschutzhinweise sollen mit aktualisiertem Wirksamkeitsdatum veröffentlicht werden. Historische Vertragsannahmen sollen weiterhin nach der für den jeweiligen Wake angenommenen AGB-Version beurteilt werden; die technische Terms-Annahme ist derzeit noch nicht implementiert.